1. Allgemein

1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen (VL) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen mit uns abgeschlossenen Rechtsgeschäfte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.
1.2 Unseren VL widersprechende Bedingungen unseres Vertragspartners finden auf die mit diesem getätigten Rechtsgeschäfte keine Anwendung; wir widersprechen diesen Bedingungen ausdrücklich.
1.3 Machen wir in einem Einzelfall von uns zustehenden Rechten keinen Gebrauch, so ist damit kein Verzicht auf diese Rechte für die Zukunft verbunden.
1.4 Sollte eine dieser VL unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen VL nicht berührt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2 Unsere Angaben über Maße, Gewicht, Abbildungen, Beschreibungen, Preislisten, Prospekte und Kataloge sind nur annähernd und ohne Verbindlichkeit für uns.
2.3 Rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstlieferung bleibt vorbehalten.

3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Lager in € (Euro), zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3.2 Von uns bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge.
3.3 Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gelten grundsätzlich die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise, bei Geschäften mit Nichtkaufleuten ebenfalls, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden soll.
3.4 Bei Geschäften mit Vollkaufleuten sind wir berechtigt, die Preise zu ändern, wenn die für den vereinbarten Preis maßgeblichen Kostenfaktoren sich geändert haben, oder der Lieferant seine Preise nachträglich nachweislich erhöht hat. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluß erbracht werden soll.
3.5 Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen sie aber nicht zurück.

4. Lieferung und Gefahrtragung

4.1 Teillieferungen sind zulässig.
4.2 Von uns angegebene Lieferfristen und -termine sind unverbindlich.
4.3 Die Lieferung wie auch Rücklieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Vertragspartners, und zwar auch bei Benutzung unserer eigenen Transportmittel ab unserem Lager.
4.4 Versenden wir die Ware auf Wunsch des Vertragspartners an einen anderen Ort, so gehen die Transportrisiken auch dann zu seinen Lasten, wenn der Transport zum Bestimmungsort für ihn „franko“ oder „frachtfrei“ erfolgt.
4.5 Wir haben das Recht zur Verschiffung oder Versendung der Ware in einer oder mehreren Teilpartien, mit und ohne Umladung.
4.6 Wir schließen keine Versicherung für irgendein mit der Ausführung des Vertrages verbundenem Risiko ab.
4.7 Wir wählen Verpackung, Versandart und Versandweg nach unserem Ermessen aus.

5. Leistungshindernisse

5.1 Der Vertragsabschluß erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Einfuhr und Ausfuhrlizenzen sowie sonstiger erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
5.2 Bei höherer Gewalt sowie bei Umständen, bei denen uns ein Verschulden nicht trifft, sind wir berechtigt, die Lieferung bis zum Ablauf einer angemessenen Frist nach Beseitigung der Unmöglichkeit oder des Unvermögens hinauszuschieben oder vom Vertag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß unser Vertragspartner uns gegenüber irgendwelche Rechte hat. Dauert die Behinderung jedoch länger als 3 Monate, ist unser Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertag zurückzutreten.

6. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung

6.1 Unsere Rechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar; bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto, wenn alle früheren Rechnungen beglichen sind.
6.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.
6.3 Im Falle des Verzuges unseres Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen bis zu 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
6.4 Sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist, gerät er ohne Mahnung nach Fälligkeit in Verzug. Bei Verzug sind alle offenstehenden- auch noch fälligen- Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar.
6.5 Stellt sich nach Vertragsabschluß heraus, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse des Vertragspartners für Kreditgewährung nicht geeignet sind, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen fälliger oder nicht fälliger Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen innerhalb angemessener Frist zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht fristgemäß, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Das gleiche gilt, wenn solche Tatsachen hinsichtlich eines Wechselbeteiligten oder Bürgen bekannt werden. Von uns nicht anerkannte oder nicht rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche geben dem Vertragspartner kein Aufrechnungsrecht, Vollkaufleuten auch kein Zurückbehaltungsrecht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, vor, auch wenn eine Kaufpreiszahlung für bestimmte bezeichnete Lieferungen erfolgt. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung.
7.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, über die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist er nur mit der Maßgabe berechtigt und ermäßigt, daß die Forderung aus der Weiterveräußerung auf uns übergeht, der Vertragspartner den schriftlichen Vorbehalt macht, daß das Eigentum erst mit vollständiger Zahlung an uns auf seinen Kunden übergeht und die eingezogenen Beträge verwahrt und sofort an uns auskehrt.
7.3 Der Vertragspartner tritt bereits hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware an uns ab.